Unsere Angebote
ANFRAGE FREIE PLÄTZE
Betreuungsplätze für Jugendämter
Die h&p Nord Kinder-, Jugend- und Familienhilfe bietet als Teil der haug&partner unternehmensgruppe jungen Menschen Sozialpädagogische Pflegefamilien, Erziehungsstellen, Familienwohngruppen, Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung und betreutes Jugendwohnen. Zusätzlich werden die stationären Angebote durch ambulante Jugendhilfenagebote ergänzt. Darüber hinaus werden Fort- und Weiterbildungen sowie administratives Management geboten.
Das Zentrale Anfragemanagement der haug&partner unternehmensgruppe nimmt Ihre Anfrage gerne entgegen und prüft zeitnah die Möglichkeiten einer bedarfsgerechten Unterbringung in den Einzelträgern der unternehmensgruppe.
UNSERE STATIONÄREN ANGEBOTE
Erziehungsstellen, Familienwohngruppen …
In unserer Gesellschaft gibt es Kinder und Jugendliche, deren Biographie durch Vernachlässigung, Missbrauch, Traumatisierung, Gewalt- und Delinquenzerfahrungen oder andere gravierende Entwicklungsrisiken gekennzeichnet ist. Vielen von ihnen ist es nicht mehr möglich, in ihrer Herkunftsfamilie zu leben und auch andere Jugendhilfemaßnahmen, ambulant oder stationär in größeren Gruppen (Heim), sind bereits gescheitert oder wenig Erfolg versprechend. Eine Pflegefamilie kann diesen Kindern häufig keine ausreichend fachliche Unterstützung bieten.
In den Erziehungsstellen bzw. Familienwohngruppen möchten wir diesen jungen Menschen die Möglichkeit geben, sich trotz komplexer Problemkonstellationen in einem vertrauensvollen, geschützten, von persönlicher Beziehung und professionellem Handeln geprägten Rahmen zu entwickeln bzw. bereits vorhandene Entwicklungsdefizite aufzuholen. Dazu leben sie im familiären Rahmen und in häuslicher Gemeinschaft langfristig zusammen mit den Pädagogen*innen. In einer Erziehungsstelle leben 1-2 junge Menschen mit einer/ einem betreuenden Pädagog*in. In einer Familienwohngruppe leben 3-4 junge Menschen mit zwei betreuenden Pädagogen*innen. Die Pädagog*innen, sämtlich qualifizierte Fachkräfte wie (Jugend- und Heim-) Erzieher*innen oder Diplom-Sozialpädagog*innen, begleiten die Kinder/ Jugendlichen über den gesamten Zeitraum der Hilfe, 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag. Sie erleben mit ihnen Höhen und Tiefen, stehen mit Verständnis und Wertschätzung zur Seite und geben Orientierung.
Die rechtliche Grundlage für die Maßnahme kann sein …
- Erziehungsstellen und Familienwohngruppen Erziehungsstellen gem. §§ 27, 34 SGB VIII; Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII
- Sozialpädagogische Pflegefamilien gem. §§ 27, 33.2 SGB VIII; Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII
- Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII erbracht in § 34 SGB VIII; Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII
In enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und dem Fachdienst des Trägers werden in Hilfeplänen regelmäßig die Ziele der pädagogischen Arbeit überprüft, reflektiert und angepasst. Die fachliche Qualität der pädagogischen Arbeit wird darüber hinaus durch die regelmäßige Teilnahme an Supervision, Fort- und Weiterbildung sowie durch den regelmäßigen Austausch mit einer Berater*in des Trägers gewährleistet.
Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen in Angeboten in häuslicher Gemeinschaft (Erziehungsstellen/ Familienwohngruppen) finden in aller Regel im Rahmen des § 34 SGB VIII statt.